Aufbauend auf dem FKN erstreckt sich der SKN zusätzlich über Seenotsignalmittel der Klassen T1 & T2. Darüber hinaus ist er Voraussetzung, um eine Waffenbesitzkarte für den Erwerb und den Besitz der Signalpistole Kaliber 4 beantragen zu können. Inhalt dieses Kurses sind unter anderem Teile des Waffenrechts, sowie die praktische Ausbildung im Umgang mit der Signalpistole Kaliber 4. Die Vollendung des 18. Lebensjahres ist Voraussetzung. Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.